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Ambulante TherapieverordnungDie Verordnungsmodalitäten für ambulante Therapien sind abhängig vom Kostenträger. Für gesetzlich, privat oder bg-lich Versicherte Patienten gibt es jeweils unterschiedliche Verordnungsformulare. Therapieverordnung GKV(gesetzliche Krankenversicherung) Grundlage für die Verordnung von ambulanten Therapiemaßnahmen sind die Heilmittelrichtlinien (HMR), die letzmalig zum 01.07.2004 verändert wurden. Zu beachten ist dabei, dass folgende Abschnitte ausgefüllt sind:
Wichtig ist zu beachten, dass abhängig von der Diagnose, die Verordnungsmenge je Verordnung und eine Gesamtverrodnungsmenge durch den Heilmittelkatalog festgelegt sind. Wenn diese Grenzen überschritten werden, ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich. Termine werden über unseren Anmeldestützpunkt vergeben. Tel: 6630
Muster / Beispiele für Verordnungen:
Therapieverordnung BGFür BG-lich versicherte Patienten muss zur Verordnung von Therapie das entsprechnde BG-Formular verwendet werden.
Termine werden über unseren Anmeldestützpunkt vergeben: Tel: 6630
Therapieverordnung PrivatFür Privatversicherte Patienten ist für die Verordnung kein Formular vorgeschrieben, es sollte jedoch ein "Privat-Rezept" benutzt werden.
Bei der Bezeichnung der Therapiemaßnahme ist eine Orientierung an den Heilmittelrichtlinien sinnvoll; es gibt keine Vorgaben zu Anzahl und Frequenz der Therapieeinheiten.
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