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Rehabilitationszentrum
Fachliche Ltg.: S. Müller
Organisatorische Ltg: B. Hucke

Ambulante Therapieverordnung

Die Verordnungsmodalitäten für ambulante Therapien sind abhängig vom Kostenträger. Für gesetzlich, privat oder bg-lich Versicherte Patienten gibt es jeweils unterschiedliche Verordnungsformulare.

Therapieverordnung GKV

(gesetzliche Krankenversicherung)

Grundlage für die Verordnung von ambulanten Therapiemaßnahmen sind die Heilmittelrichtlinien (HMR), die letzmalig zum 01.07.2004 verändert wurden.

Zu beachten ist dabei, dass folgende Abschnitte ausgefüllt sind:

  • Patientendaten
  • ankreuzen, ob Erst- oder Folgeverordnung bzw. VO außerhalb des Regelfalls
  • ggf. Datum für Behandlungsbeginn eintragen (sonst automatisch innerhalb von 10 Tagen)
  • ggf. Therapiebericht ankreuzen
  • Anzahl der Therapieeinheiten (i.d.R. 6x)
  • Therapiemaßnahme (z.B. "Physiotherapie", "Physiotherapie ZNS" oder "Lymphdrainage")
  • Anzahl der Therapieeinheiten / Woche
  • Indikationsschlüssel
  • Diagnose
  • ggf. Therapieziele formulieren
  • bei VO außerhalb des Regelfalls Begründung angeben
  • Datum, Stempel, Unterschrift

Wichtig ist zu beachten, dass abhängig von der Diagnose, die Verordnungsmenge je Verordnung und eine Gesamtverrodnungsmenge durch den Heilmittelkatalog festgelegt sind. Wenn diese Grenzen überschritten werden, ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich.

Termine werden über unseren Anmeldestützpunkt vergeben. Tel: 6630

Physiotherapie / Physikalische Therapie (Formular 13)
Ergotherapie (Formular 18)
Änderungen zum 01.07.2004
Heilmittelkatalog Physiotherapie / Physikalische Therapie
Heilmittelkatalog Ergotherapie

Muster / Beispiele für Verordnungen:

Beispiel Physiotherapie
Beispiel Physikalische Therapie
Beispiel Ergotherapie

Therapieverordnung BG

Für BG-lich versicherte Patienten muss zur Verordnung von Therapie das entsprechnde BG-Formular verwendet werden.

 

  • Patientendaten
  • Unfalltag
  • Diagnose
  • Kennziffer der Therapiemaßnahme entsprechend der Rückseite des Formulars (bis zu 4 Therapiemaßnahmen sind je VO möglich)
  • Anzahl der Therapieeinheiten
  • Behandlungsfrequenz / Woche
  • Behandlungsbeginn
  • Datum, Stempel, Unterschrift

Termine werden über unseren Anmeldestützpunkt vergeben: Tel: 6630

Physiotherapie / Physikalische Therapie (BG-Formular)
Beispiel --> Physiotherapie / Physikalische Therapie (BG)

 

 

Therapieverordnung Privat

Für Privatversicherte Patienten ist für die Verordnung kein Formular vorgeschrieben, es sollte jedoch ein "Privat-Rezept" benutzt werden.

  • Patientendaten
  • Kostenträger
  • Bezeichnung der Therapiemaßnahme
  • Anzahl der Therapieeinheiten
  • Datum, Stempel, Unterschrift

Bei der Bezeichnung der Therapiemaßnahme ist eine Orientierung an den Heilmittelrichtlinien sinnvoll; es gibt keine Vorgaben zu Anzahl und Frequenz der Therapieeinheiten.