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Entlassung![]() Berechnung der Krankenhausleistung Wenn Sie keiner ständigen ärztlichen Betreuung mehr bedürfen, werden Sie entlassen. Über den Zeitpunkt der Entlassung entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Alle gesetzlich krankenversicherten Patienten müssen einen Eigenanteil zu den Kosten des Krankenhausaufenthaltes entrichten, sofern sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind oder bereits den gesamten Eigenanteil im laufenden Kalenderjahr bezahlt haben. Zurzeit beträgt die Zuzahlung für jeden Tag im Guthaben und Pfand zurück Denken Sie außerdem daran, noch einmal am Auflade-Automaten für die Telefonkarte Halt zu machen und sich nicht verbrauchtes Guthaben und das Kartenpfand erstatten zu lassen. Nach der Entlassung zum Hausarzt Nach der Entlassung sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen. Er entscheidet über die weitere Behandlung und stellt Ihnen falls nötig auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Per Post wird er vom Arzt, der Sie im Bergmannsheil behandelt hat, ausführlich über Ihren Gesundheitszustand informiert. Rehabilitation Die Mitarbeiter des Reha-Zentrums Bergmannsheil betreuen Sie wenn nötig vom ersten Tag im Bergmannsheil an, begleiten Sie durch Ihren Klinikaufenthalt und ambulant darüber hinaus. Über 50 Therapeuten mit unterschiedlicher Spezialisierung sorgen dafür, dass Sie schnell wieder fit sind für den (Berufs-)Alltag. Alles, was Sie brauchen, ist ein Rezept (Verordnung) von Ihrem behandelnden Arzt - sei es der Stationsarzt oder Ihr Hausarzt. Terminvereinbarung für ambulante Rehabilitation: 302-6630 (Mo bis Fr 7.30 bis 18.00 h) |
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